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§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Photon-sprout (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Bodenbelagsarbeiten und damit verbundene Dienstleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Durch das Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular gibt der Auftraggeber eine unverbindliche Anfrage ab.

(3) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.

(4) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

§ 3 Leistungen

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zugänglich und für die Arbeiten vorbereitet sind.

(2) Der Auftraggeber hat den Arbeitsbereich von Möbeln und sonstigen Gegenständen zu räumen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Anschlüsse für Strom und Wasser kostenfrei zur Verfügung.

(4) Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Materialkosten werden gesondert ausgewiesen und sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht in den Arbeitspreisen enthalten.

(3) Bei Aufträgen über 2.000 Euro netto kann eine Anzahlung in Höhe von 30% des Auftragswertes verlangt werden.

(4) Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§ 6 Termine und Fristen

(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind grundsätzlich verbindlich.

(2) Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Lieferverzögerungen des Materialherstellers), führen zu einer angemessenen Verlängerung der Frist.

(3) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen informieren.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die einwandfreie Ausführung der Arbeiten gemäß den anerkannten Regeln des Handwerks.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, beginnend mit der Abnahme der Arbeiten.

(3) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(4) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.

(5) Für Material, das der Auftraggeber selbst beistellt, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Vom Auftragnehmer geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 10 Stornierung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Arbeiten kündigen.

(2) Im Falle einer Kündigung steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie auf Ersatz der entstandenen Aufwendungen zu.

(3) Bei kurzfristiger Stornierung (weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin) kann eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20% des Auftragswertes berechnet werden.

§ 11 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website einsehbar ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: Oktober 2024